Mit der Novellierung des Landeshundegesetzes in Sachsen-Anhalt soll der Vermehrung und dem Handel mit den Rassen Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier und Bullterrier sowie Kreuzungen mit diesen Rassen ein Riegel vorgeschoben werden. Die Haltung an sich dieser Rassen bleibt nach wie vor nicht strafbar.

Gewerbliche Zucht weiterhin erlaubt!

Die Empörung über das Landeshundegesetz ist groß, wenngleich gewerbliche Züchter generell nicht unter diese neuen gesetzlichen Einschränkungen fallen, eine Zucht dieser Rassen somit nicht verboten ist. Weiters sind behördliche geprüfte Spür- und Schutzhunde von Polizei und Behörden sowie erfolgreich geprüfte Jagdhunde nach dem Landesjagdgesetz von der Novellierung ausgenommen.

„In der Einheitsgemeinde Oebisfelde-Weferlingen existieren zahlreiche Exemplare dieser Rassen“, weiß Bürgermeisterin Silke Wolf. Die exakten Zahlen liegen uns vor, jedoch gehe ich auch von weiteren Tieren aus, die eben nicht oder noch nicht registriert sind“, schätzt die Bürgermeisterin den aktuellen Ist-Zustand ein. Wie konkret eine Überprüfung aussehen soll, ist laut Wolf noch nicht geklärt.

Im Jahr 2009 griff das Landeshundegesetz zum ersten Mal. Die Besitzer von Hunden, die den als gefährlich eingestuften Rassen angehören, mussten innerhalb der ersten sechs Monate der Tierhaltung einen Wesenstest mit den Vierbeinern erfolgreich absolvieren. Diese Auflagen bestehen auch weiterhin. Für den Bereich der Stadt Oebisfelde können Termine mit einem dafür zugelassenen Prüfer in Breitenrode vereinbart werden, informiert die Bürgermeisterin. Aber auch andere Sachverständige überprüfen solche Vierbeiner-Beziehung. Entsprechende Adressen erhalten Hundehalter in den Rathäusern.

Hundehalter in der Verantwortung

Hat der Hund schon einmal zugeschnappt, muss der Besitzer des Tieres bisher einen Hundeführerschein erwerben. Damit wird dokumentiert, dass ein Halter seinen Hund stets unter Kontrolle hat. Für Hunde einer gefährlichen Rasse wird bei der kommunalen Steuer zudem ein weitaus höherer Beitragssatz veranlagt als bei Hunden anderer Rassen. Trotz der Tatsache, dass genannte Rassen in keinster Weise häufiger in entsprechenden Beißstatistiken in Erscheinung treten, stehen die Besitzer solcher oder mit solchen genetischen Anlagen behafteten Kampfhunde weiterhin in einer besonderen Sorgfaltspflicht ihrem Vierbeiner und der Gesellschaft gegenüber.

DRUCK COVER 02 2016Lesen Sie in der Ausgabe 02/2016 das ausführliche Rasseportrait über den American Staffordshire Terrier.