Die Regierung von Schleswig-Holstein arbeitet bereits mit Hochdruck an der Umsetzung des neuen Gesetzesentwurfs, nach welchem der Abschluss einer Haftpflichtversicherung für über drei Monate alte Tiere zur Pflicht werden soll. SPD, Grüne, SSW und FDP wollen das entsprechende neue Hundegesetz Anfang kommender Woche in den Landtag einbringen. In Kraft treten soll es am 1. Januar 2016.

Halter auffällig gewordener Hunde werden zur Verantwortung gezogen
Künftig sind alle Halter, deren Hund einen Menschen oder andere Tiere bedroht oder beißt, dazu verpflichtet einen Hundeführerschein zu machen, mehr Steuern zahlen und ihrem Tier einen Maulkorb anzulegen. Sollte der Hundehalter die Prüfung nicht bestehen oder keinen einwandfreien Leumund aufweisen, wird ihm das Tier abgenommen.

Die Liberalen von Schleswig-Holstein hatten vor gut einem Jahr sogar eine Führerschein-Pflicht für alle Hundehalter vorgeschlagen. Dies wurde von Experten allerdings wegen des Aufwands und der Kosten abgelehnt, da ältere oder ärmere Personen keinen Hund mehr halten könnten. Stattdessen sollen die Kommunen künftig allen Haltern, die freiwillig den Führerschein machen, die Hundesteuer ermäßigen.

Zukünftig muss jeder Hund außerdem verpflichtend gechipt werden, anhand dessen der jeweilige Halter des Tieres ermittelt werden kann. Eine weitere sinnvolle Neuerung im Gesetz regelt auch, dass Hunde, die nach einer Beißerei zwei Jahre friedlich sind und einen Wesenstest bestehen, wieder „resozialisiert“, also als normaler Hund eingestuft, besteuert und vom Maulkorbzwang befreit werden können.

Bleibt zu hoffen, dass auch die Österreichische Politik die mangelnde Sinnhaftigkeit der Rasselisten erkennt und Gesetze so abgeändert werden, dass jene in die Pflicht genommen werden, die eventuelle Vorfälle zu verantworten haben: die jeweiligen Hundehalter selbst nämlich!